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Alt 09.09.2010, 13:17:49   #3
klassikfon
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Zitat:
Zitat von acid Beitrag anzeigen
Brief daheim, Schein dabei.

Über den Benutzer sagt der Schein nichts aus, der Brief allerdings hat was mit dem Eigentum zu tun.
Das trifft auf den alten Brief zu, dort wurde das allgemein so gehandhabt, im neuen "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht extra drin:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Auch aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (...Papiere...) ist nur der Halter (die Person, die über das KFZ "verfügungsberechtigt" ist) ersichtlich, nicht der Eigentümer. Das Ding kann also getrost im Fahrzeug bleiben.

Also letztenendes können ganz legal Halter, Nutzer, Besitzer und wenn nötig auch Finanzierungsnehmer und Versicherungsnehmer alles unterschiedliche Personen sein.
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