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Alt 09.09.2010, 15:32:59   #5
berndy
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Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Hi,
nachdem ich gestern in eine Verkehrskontrolle geraten bin wo ich den Fahrzeugschein nicht dabei hatte, frage ich mich jetzt zu welchem Zweck man den überhaupt dabei haben muß.
Der freundliche Polizist gab mir, nach einer mündlichen Verwarnung, den Rat, den Schein immer im Fahrzeug zu lassen.
Ich dachte 30 Jahre lang gerade das sollte man nicht tun, da das Vorweisen des Scheins den Fahrer als legitimen Benutzer des Fahrzeugs ausweist.

Es gibt ja einige Polizisten unter euch, die mir das sicher erklären können.

Danke und viele Grüße
Willi
Ja, der Fahrzeugschein ist ein Indiz dafür, dass der Benutzer das Fahrzeug zu recht benutzt. Der richtige Zündschlüssel aber auch.

Ich hatte aber auch schon den Fall, dass ein Dieb beides hatte. Das Fahrzeug samt Schlüssel und Papieren hatte er bei einem Wohnungseinbruch mitgehen lassen. Kurz bevor wir ihn kontrolliert und festgenommen hatten, hatte der sich noch andere Kennzeichen geklaut.

Man sollte das Dokument nicht leichtfertig im Fahrzeug liegen lassen. Man muss es aber auch immer dabei haben, steht so im § 11 Abs. 5 FZV. "(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

Der Fahrzeugschein dient als Nachweis einer ordnungsgemäßen Zulassung im Zusammenhang mit dem Kennzeichen. Das kann man dann anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummer im Schein und am Fahrzeug vergleichen. Sonst könnte ja jeder ein Kennzeichen an ein baugleiches Fahrzeug schrauben.

Außerdem sind da Daten eingetragen, die bei Verkehrskontrollen und bei der Verkehrsunfallaufnahme wichtig sind, z.B. der Halter, Hubraum, Leistung, Zulassungsstelle, Amtssiegel ...

Nein, man kann das nicht alles online abrufen (nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen geht das größtenteils). Man muss das Original-Dokument (keine Kopie) zum Vergleich in der Hand haben, das erleichtert die Arbeit.

Dasselbe gilt für den Führerschein, das Dokument ist im Original auszuhändigen. Nur so kann man die Echtheit prüfen.

Außerdem Vorschrift ist Vorschrift.
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