Zitat:
Zitat von berndy
Ja, der Fahrzeugschein ist ein Indiz dafür, dass der Benutzer das Fahrzeug zu recht benutzt. Der richtige Zündschlüssel aber auch.
Man sollte das Dokument nicht leichtfertig im Fahrzeug liegen lassen. Man muss es aber auch immer dabei haben, steht so im § 11 Abs. 5 FZV. "(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."
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Danke für die ausführliche Antwort. Deshalb wundert es mich, dass mir der Polizist geraten hat, den Schein im Fahrzeug zu lassen!
Willi