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Alt 21.09.2010, 11:03:18   #12
Hansafan1985
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Na klar zahlt die Versicherung.

Sie wird dich aber evtl. in Regress nehmen, etwa wegen einer Obliegenheitsverletzung, dessen Höhe begrenzt ist. Dies wirkt sich aber nur im Innenverhältnis aus. Der geschädigte Dritte bekommt trotzdem sein Geld. Versicherungsschutz besteht also faktisch weiterhin.

Wenn deine bauliche Veränderung nicht ursächlich für den Unfall war (Gefahrerhöhung), passiert gar nichts. Eine Gefahrerhöhung sehe ich nicht, habe ich schonmal geschrieben. Diese müsste die Versicherung dann beweisen.

Das Fahren ohne BE könnte aber ein Bußgeld nach sich ziehen, da dies eine Owi ist.

Fazit: ich würde die Stummel eintragen lassen, jedoch nicht wegen der Versicherung.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html
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