Hi,
will meine GS500E Bj. 93 in der nächsten Saison entdrosseln lassen. Jetzt steht in meiner Fz.-Schein folgendes:
"Leistungänd.d.geänderten anschlag gasschieber,höhe 18,0mm, Hauptdüsen 135, o.beschränk.od.auflag."
^^ also genau so... heißt das jetzt ich habe genau die Drosselung drin wie im FAQ unter
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=10261 beschrieben?
Muss ich dann auch nochmal mit der entdrosselden Maschine beim TÜV vorbei fahren und abnehmen lassen oder kann ich das mit dem normalen TÜV gleich machen lassen? Muss ich meinen Fahrzeugschein umschreiben lassen? Kann ich theoretisch im gedrosselten Zustand schon einen Sportauspuffanlage verbauen oder würdet ihr diese erst im entdrosselnden Zustand verbauen?
Danke für die Hilfe.
Gruß
Ralf