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Alt 10.10.2010, 14:17:26   #1
Psychorex
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Standard Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch das Zeichen 242 gesperrt war.

Sehr geehrter Herr Knappe

Ihnen wird vorgeworfen.. blabla..

Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch das Zeichen 242 gesperrt war.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 144 BKat

Soooooooooooo...
Nun mal meine Frage an die schlauen Füchse unter euch!


Das besagte Schild war durch Baumaßnahmen an der Zufahrt zu der besagten Fußgängerzone auf einem "mobilen" Schilderständer angebracht. Dieser war an dem besagten Tag aber von der Baufirma so gedreht worden, dass man es nicht sehen konnte...
Das Schild war also im 0 bzw 180Grad Winkel zur Fahrspur.

Das Ordnungsgeld in Höhe von 30€ habe ich natürlich bezahlt und werde auch wegen so ein paar Kröten kein Fass aufmachen. Nun interessiert es mich aber doch, ob das Verfahren überhaupt rechtes gewesen ist, wenn das Schild NICHT zu lesen war.

Eure Meinungen dazu würden mich sehr interessieren. Vielleicht ist ja auch unser Quotenpolizist so nett und sagt etwas dazu.

Bis dahin wünsche ich ein angenehmes Wochenende und eine schöne Woche
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