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Alt 10.10.2010, 16:53:32   #4
berndy
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Na, wenn ich dann mit Quotenpolizist gemeint bin, ich bin aber nicht alleine hier.

Grundsätzlich gelten nur Verkehrszeichen, die den Verwaltungsvorschriften entsprechend aufgestellt sind.

Verkehrszeichen müssen auch der StVO bzw. der Verwaltungsvorschrift entsprechend ausgestaltet sein, was Größe und Farbgebung bestrifft.

Verkehrszeichen sind grundsätzlich in einem Winkel von 90° (rechter Winkel)zur Fahrbahn aufzustellen, dürfen nicht verdeckt oder sonst unlesbar sein. Sie müssen fest angebracht sein, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgestellt werden (Baustellenbeschilderung). Man muss sie als Ortsfremder sehen und verstehen können.

Wer es genau wissen will:

http://www.sicherestrassen.de/VKZKat...chenallgem.htm

Wenn mir so etwas passiert wäre, hätte ich Widerspruch eingelegt.
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