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Alt 11.10.2010, 08:57:53   #7
Psychorex
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Beiträge: 167
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Herzlichen Dank Berndi für deine Antwort.
Ich habe tatsächlich an dich gedacht, da du immer so gut Rat weißt, wenn es um sollch strittige Fragen geht.
Aus Schaden wird man Klug. Beim nächsten mal weiß ich, wo da die Fußgängerzone anfängt.

Und vielen Dnak auch immer für die Literatur!
§§ 39 bis 43, Abs. 8 & 9
geben ja Aufschluss.

Hoffe das dieser Beitrag im Google irgendwann gefunden werden kann.
Ich habe letztens gesucht und keine Kompetente Antwort auf meine Frage gefunden!

Vielen Dank also noch einmal und einen lieben Gruß
Psychorex
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