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Zitat von berndy
Fahrräder, Handkarren, Motorräder, Mopeds usw. kann man schiebender Weise mit sich führen.
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Zitat:
Zitat von berndy
Vorweg: Parken ist ein Verkehrsvorgang eines (Kraft)fahrzeugs.
Das Zeichen 242.1 verbietet, dass andere Verkehrsarten als Fußgänger diesen Bereich benutzen. Somit ist auch das Parken dort nicht erlaubt, selbst wenn man das Fahrzeug dorthin schieben würde.
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Wiedermal ein interessanter Beitrag.
Aber soll das etwa heißen, dass es sogar verboten ist ein hineingeschobenes Fahrrad in der Fußgängerzone abzustellen/zu parken?
Oder ist das dann doch nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt?