Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.10.2010, 21:15:52   #12
Gampo
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Bonn
Alter: 38
Beiträge: 180
Baujahr: 1996
Standard

Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Fahrräder, Handkarren, Motorräder, Mopeds usw. kann man schiebender Weise mit sich führen.
Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Vorweg: Parken ist ein Verkehrsvorgang eines (Kraft)fahrzeugs.
Das Zeichen 242.1 verbietet, dass andere Verkehrsarten als Fußgänger diesen Bereich benutzen. Somit ist auch das Parken dort nicht erlaubt, selbst wenn man das Fahrzeug dorthin schieben würde.
Wiedermal ein interessanter Beitrag.

Aber soll das etwa heißen, dass es sogar verboten ist ein hineingeschobenes Fahrrad in der Fußgängerzone abzustellen/zu parken?

Oder ist das dann doch nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt?
__________________
Bj. 96, 14000 km, entdrosselt
Gampo ist offline   Mit Zitat antworten