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Alt 09.11.2010, 23:05:20   #25
Hansafan1985
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Es braucht ebenso eine verschuldete (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Vertragsverletzung und Ursächlichkeit zwischen der Verletzung und dem Schaden, jeweils mit Beweispflicht bei der Versicherung.

Wir sind uns aber einig, dass Versicherungen nur auf sowas warten, wenns finanziell ans Eingemachte geht. Und dann lassen sich leicht mit ein paar Kniffe die genannten Voraussetzungen konstruieren. Es ist also auf jeden Fall davon abzuraten ohne BE zu fahren.

Btw: Meine Ausführungen gelten grds., einige Versicherungsbedingungen können auch Klauseln enthalten, die andere Rechtsfolgen hervorrufen.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html
http://www.versicherungsrecht-info.d...rtrag.html#VVG
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