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Alt 15.11.2010, 22:07:14   #4
Saugwurmmensch
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Das kann die Rennleitung aber auch mit sämtlichen Papieren, wenn sich der Auspuff subjektiv zu laut anhört...
Und Rennleitung und Graukittel sind afaik in der Beweispflicht, was die Unzulässigkeit des Auspuffes angeht.
Aber wie gesagt: wenn zu laut, dann nützen einem alle Papiere der Welt nix...
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