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Alt 16.11.2010, 19:01:58   #7
majestic_morpheus
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Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Das kann die Rennleitung aber auch mit sämtlichen Papieren, wenn sich der Auspuff subjektiv zu laut anhört...
Und Rennleitung und Graukittel sind afaik in der Beweispflicht, was die Unzulässigkeit des Auspuffes angeht.
Aber wie gesagt: wenn zu laut, dann nützen einem alle Papiere der Welt nix...
Naja, der Beweis wird ja nicht an Ort und Stelle erbracht. Und bis dahin hat man entweder kein Möp, einen Mängelschein oder zumindest Ärger mit der Polizei. Mit einem simplen Wisch kann man sich da viel ersparen, die Hersteller senden den auch zu.
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