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Alt 18.11.2010, 13:31:43   #1
Keumaster
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Baujahr: 1991
Kilometer: 34000
Standard Kein Fahrzeugschein - Erfahrungen?

Hallo Leute!
Nachdem ich mich jetzt mehr oder weniger als Besitzer einer GS500E Bj. 1991 fühle, hab ich doch ein arges Problem.

Obwohl ich den Fahrzeugbrief, gültigen Kaufvertrag (original) und die HU-Bescheinigung hab, kann ich die GS nicht ummelden.
Beim Kauf hatte man mich glauben lassen, dass der Fahrzeugschein bei der Außerbetriebsetung einbehalten wurde vom Amt (war so bis 2005). Hab schon mit der Zulassungsstelle vor Ort geredet und der wo das Fahrzeug vorher zugelassen war. Außerdem habe ich vor 3 Tagen den Vorbesitzer/Verkäufer angerufen und gebeten mir den Fahrzeugschein zukommen zu lassen. Seitdem hat er sich - trotz gegenteiliger Aussage - nicht gemeldet und keiner meiner Anrufe/Anfragen wurde bis jetzt beantwortet.
Letztendlich geben mir die Zulassungsstellen nur folgende Möglichkeiten gegeben:

1.) Den Fahrzeugschein herzuzaubern (ich denke der Vorbesitzer hat ihn aber verloren)

2.) Vorsprechen vom Vorbesitzer mit "meinem" Fahrzeugbrief (und dann habe ich auch erstmal nicht den Fahrzeugschein, sondern der Vorbesitzer und er hat dann sogar noch den Fahrzeugbrief) -> also Overkill...

3.) Eine eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer + Ausweiskopie vom Vorbesitzer + persönliches Vorsprechen von mir (Weg ist etwas weiter...) + ca. 50€ von mir


Natürlich werde ich weiterhin versuchen den Vorbesitzer zu erreichen.
Aber was würdet ihr am besten tun bzw. hat jemand schonmal Erfahrung mit sowas gemacht?

Ich finds einfach ziemlich witzlos, dass man mit dem Fahrzeugbrief + Kaufvertrag heute scheinbar garnichts anfangen kann. Die Versicherung der GS wird übrigens auch langsam ein Problem, da das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist und sie demnach schleunigst in eine Garage gehört (jedenfalls nicht in die gemietete Tiefgarage und schon garnicht auf die Straße). Garage hab ich... nur keine Möglichkeit die GS legal rüberzufahren.

Wäre für einen freundlichen Rat dankbar! Für mich sieht es mangels Zusammenarbeit des Vorbesitzers nämlich so ziemlich nach Sackgasse aus bzw. es sieht aus, als müsste ich das mit einem Anwalt durchsetzen.
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