So... ich war gerade auf der Zulassungsstelle vor Ort (waren heute ja mal echt schnell). Die Dame am Schalter war sehr bemüht. Sie hat erst bei der alten Zulassungsstelle angerufen, jedoch wurde ihr mitgeteilt, dass man keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen würde. Muss heute morgen (hab an der alten Zulassungsstelle angerufen) also eine schlichte Fehlinformation gewesen sein - da stellt sich mir aber die Frage, ob man mir wirklich Auskunft geben durfte, dass nichts gegen das Fahrzeug vorliegt (Datenschutz).
Das nächste war dann, dass man mir beim ersten Besuch (in der neuen Zulassungsstelle) ebenfalls die Fehlinformation gegeben hatte, dass abzuklären wäre, ob ich eine Verlustanzeige abgeben könnte (anstelle des eingetragenen Halters bzw. dem der den Schein verloren hat). Es ist schlicht weg ohne Falschaussage nicht möglich (und nebenbei zusätzlichen Kosten für die eidesstattliche Versicherung).
Aber jetzt kommt der Hammer:
Die Dame am Schalter war sogar bereit den Vorbesitzer anzurufen und siehe da: er hat sich tatsächlich gemeldet! Das legt die Vermutung Nahe, dass der Vorbesitzer sich absichtlich nicht bei mir gemeldet hat.
Aussage des Vorbesitzers: "In der alten Zulassungsstelle wurde der Fahrzeugschein einbehalten. Ich habe keine Zeit mich um sowas zu kümmern, da ich morgens bis abends arbeite" (alles sinngemäß).
Von der Dame am Schalter wurde dann schnell geprüft, ob dies der Wahrheit entspricht und siehe da: natürlich nicht (habe ich aber auch von der alten Zulassungsstelle schriftl. dass der alte Fahrzeugschein ausgehändigt wurde). Dann hat man noch schnell beim Chef gefragt, was noch gehen könnte... Und letztendlich ist es mein privatrechtliches Problem.
Hab mich bei der Dame für die Mühen bedankt und bin dann ab...
So wie alles sich abzeichnet muss ich wohl oder übel einen Anwalt einschalten, nebenbei die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen blechen und das Motorrad irgendwie (z.B. mit Anhänger) aus der Tiefgarage schaffen. Denn so schnell wird da sicherlich nichts gehen und über 2 Wochen wird mich meine Versicherung wohl nicht nachversichern wollen (könnte ja ein Unfall in der Zwischenzeit passiert sein).
Wenn keine weiteren Vorschläge kommen sieht folgendes Vorgehen für mich am sinnvollsten aus:
1.) Abwarten, ob durch den Anruf der Zulassungsstelle beim Vorbesitzer die Bescheinigung nicht tatsächlich nächste Woche auftaucht.
2.) Versicherung wg. dem Kurzzeitkennzeichen anrufen und fragen, ob ich das Antreten der Versicherung nicht doch um 2 weitere Wochen verschieben kann mit der Aussage, dass das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr untergebracht ist.
3.) Dem Vorbesitzer eine schriftl. Aufforderung per Einschreiben zukommen lassen, dass er die Zulassungsbescheinigung bitte auszuhändigen hat bzw. Ersatz beschaffen muss (muss er ja eigentlich auch, wenn er das Motorrad nicht verkauft hätte). Zusammen mit Fristsetzung.
4.) Wohl oder übel: Beauftragen eines RA, der vorerst nur einen Brief verfassen sollte. Da ich nur Beratungsgespräche (ohne z.B. Anfertigen von Dokumenten) bekomme wird das wohl mit der Zeit recht kostspielig werden.
Trotzdem: hat jemand noch eine Idee?
Dem Vorbesitzer hätte es im Übrigen auch nur ca. 1h donnerstags (wenn das Amt lange offen hat) und um die 11€ gekostet ne Verlustanzeige bei der alten Zulassungsstelle zu machen (eidesstattliche Erklärung nicht notwendig). Echt traurig...
|