Weswegen anzeigen?
Weil er ein Stück Papier verloren hat?
Was, mit sehr viel Wohlwollen eventuell in Betracht käme, ist möglicherweise ein Betrug oder eine Urkundenunterdrückung.
Allerdings würde letzteres voraussetzen, dass er tatsächlich diese Urkunde noch hat und diese böswillig nicht herausgibt
http://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
und bei dem Betrug überlege ich immer noch, worin da der erregte Irrtum bzw. der geforderte Vermögensschaden liegen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Vermögensschaden eventuell die notwendigen Mehraufwendungen und der erregte Irrtum möglicherweise die Annahme, dass man es einfach zulassen kann.
Meiner Meinung nach ist das aber etwas dünn.
Was anderes fällt mir da jetzt nicht ein.
Aber was hindert denn den neuen Eigentümer daran, einfach eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass er das Dokument selber verloren (vergessen mitzunehmen, nachzufragen ....) hat?
Edit: Hab noch mal gegoogelt: der eingetragene Halter
muss eine Verlusterklärung abgeben. Dazu könnte man ihn im Zivilrechtsweg zwingen.
Aber das muss auch anders gehen. Was ist, wenn der verstorben oder so senil ist, dass er gar nichts mehr erklären kann oder wenn er einfach nicht will usw. Das kann nicht sein, dass es dann keine Möglichkeit mehr gibt.