Naja, nach Aussage der Zulassungsstellen kommt das scheinbar öfters vor und er ist verpflichtet mir die Fahrzeugpapiere vollständig auszuhändigen (jedenfalls sofern dies zur Zulassung notwendig ist). Gibt es andere Möglichkeiten mir eine Zulassung zu ermöglichen (Stichwort "Verschaffung des Eigentums an der Sache"), wäre das auch ok. Mit wurde auch von der Zulassungsstelle zu einem Anwalt geraten, falls der Schein nicht bald beikommt.
Ich hätte theoretisch ja auch eine Verlusterklärung + Verlustanzeige abgeben können. Die Zulassungsstelle (zu mindestens hier und da behaupte ich, dass die total überspitzt reagieren) lässt mich aber keine eV abgeben, da ich lt. Kaufvertrag nie im Besitz des Scheins war und sowieso (lt. denen) nur der Halter den Schein bekommen kann sofern ich keine Vollmacht habe. Letztendlich ist es auch ne Kostenfrage, ob ich für sowas 50€ ausgeben möchte und ggf. für die Falschaussage noch ne Strafe sollte z.B. der Vorbesitzer doch auf die Idee kommen irgendwann den Schein bei seiner Zulassungsstelle abzugeben - ist aber m.E. auch ne Sache, wie man den Verlust des Scheins darstellt.
Meines Wissens gibt es andere Zulassungsstellen (ich glaube das war z.B. Hamburg), die da nicht so einen Aufstand machen und bei Verkauf mit Kaufvertrag auch nen neuen Schein ausstellen, falls dieser abhanden gekommen ist.
@Atze: Alleine schon, dass der Verkäufer keinen Ersatz beantragt hat, ist eigentlich zu mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Nur interessiert das keinen bei einem Fahrzeug, welches in der Garage steht. Ich sollte mich aber auch nach angemessener Frist nochmal bei der alten Zulassungsstelle melden - die wollen aber wohl nur ihren blöden Schein "aus dem Vekehr" ziehen oder ne eV.
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