Zitat:
Zitat von White
Bei mir war es so dass meine Zwangsstillgelegt wurde (bevor ich sie gekauft hatte) und das wurde nicht im Fahrzeugschein eingetragen. So durfte ich dann mit Fahrzeugbrief und Schein zu der Zulassungstelle fahren die das Fahzreug damals Stillgelegt hat. Die haben dann den Aufkleber reingemacht. Erst dann konnte ich das Fahrzeug bei mir zulassen ...
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Klingt nach einer ebenfalls bescheuerten Sache.
Da es letztendlich tatsächlich hier angefangen hat zu schneien und ich die GS irgendwie (kostengünstig) in die Garage kriegen möchte, hab ich mich jetzt entschieden ein weiteres Kurzzeitkennzeichen in Anspruch zu nehmen und der GS zusätzlich ein Saison- statt Ganzjahreskennzeichen zu verpassen (krieg den Schein vermutlich sowieso nicht demnächst und da wäre es dämmlich dafür im Nachheinein Versicherung zahlen zu müssen.).
Werde also vermutlich am Samstag die GS per Kurzzeitkennzeichen in die Garage fahren und durch das Saisonkennzeichen die Versicherung "aussetzen bis unbestimmt". Kann man halt immer ändern solange man den Vertrag nicht angetreten hat.
Kostenpunkt 16,50€, aber ist mir lieber als wenn die GS hier in der Tiefgarage (auch noch ohne Kennzeichen) rumsteht und dann am Ende erst im Januar in die Garage könnte. Somit hätte ich auch keinen "Zeitdruck" mehr und kann die Sache mit Anzeige und/oder Anwalt notfalls abklären.
Ärgert mich nur, dass es ggf. soweit kommen muss, nur weil jemand nicht mal 1h aufs Amt will
Werde die nächsten Tage dann weiter berichten, wie es weitergeht.