Ich glaube die FZV ist die falsche Stelle zum Suchen.
Wenn man § 433 Abs. 1 BGB in Kombination mit §5 StVG nimmt, könnte man zumindestens beim Verkauf eines Fahrzeuges die Notwendigkeit ableiten, dass ein Ersatzdokument zu besorgen ist. Ist noch ne Frage, ob es wirklich ein Ersatzdokument sein muss - wäre mir auch egal wie sonstwas, solange ich die GS zugelassen bekomme - d.h. wenn ne eV reicht, reicht mir das auch.
Aber ich sehe das eigentlich auch so, dass es strafrechtlich sehr dünn aussieht. Man könnte höchstens eine Täuschung unterstellen, da er mir gegenüber und auch der neuen Zulassungsstelle gegenüber behauptet hat, dass der Fahrzeugschein nach Außerbetriebsetzung einbehalten wurde. Sonst hätte ich wohl von dem Kauf abgesehen und mir hier im Forum was gesucht.
Privatrechtlich ist es m.E. recht klar, da der Verkäufer mir bis heute kein (uneingeschränktes) Eigentum an der Sache verschafft hat.
@berndy: Irgendwie mag ich die Anpassung an EU-Recht auch nicht sonderlich. Man sieht u.A. schon einen recht krassen Unterschied bei ABE oder EG-Typgenehmigung was z.B. den Spritzschutz angebt (aber auch viele andere Sachen).
Hab vorhin eine neue eVB zweite Kurzzeitkennzeichen bekommen. Damit kann ich die GS dann in die Garage bringen. Die Versicherung gibt mir übrigens unter diesen Umständen auch ne Frist von ca. 6 Monaten um einen Vertrag mit denen abzuschließen (womit die Kurzzeitkennzeichen quasi kostenlos sind). Ich soll im mich aber im Februar nochmal melden, was jetzt Stand der Sache ist (ob Schein da oder nicht etc.) und dann kann ich auch die Versicherung erst ab März (oder wann auch immer) antreten. Damit kostet mich das Nichtvorhandensein des Scheins vorläufig nichts...
Hätte also keinen Zeitdruck mehr um ggf. die Sache mit einem Anwalt zu klären. Es geht mir da auch weniger um die 50€, sondern eher darum, dass die Zulassungsstellen über den Verlust informiert sind und es im Nachhinein halt vll. dumm kommt, wenn ich ne eV abgebe - v.a. falls der Vorbesitzer sich entscheidet doch mal zur Zulassungsstelle zu gehen und den alten Schein abgibt. Normal würde ich mich fragen: wenn interessierts? Aber so, wie sie Zulassungsstellen sich jetzt geben, trau ich den schon einiges zu. Und ne eidesstattliche Falschaussage, weil jemand anderes etwas verbockt hat, muss ja auch nicht sein.
Falls der Schein nicht in den nächsten Wochen auftaucht bzw. der Vorbesitzer sich meldet (hat ja nen Brief bekommen) und ich gerade länger Zeit hab, dann werd ich zu mindestens für eine kostenlose Erstberatung zu ner Anwältin hier vor Ort, die eigentlich Ahnung haben müsste.
Kann dann ja noch ne Nacht drüber schlafen und überlegen, ob es sich lohnt den Schein zivilrechtlich einzufordern (betrifft z.B. Erstattung meiner ggf. anfallenden Anwaltskosten)
Die Zulassungsstellen (sehen beide die Sache ja gleich) find ich übrigens auch etwas kleinlich... Wäre wohl kein Problem ne Anfrage von der neuen Zulassungsstelle an die alte zu stellen, ob etwas gegen das Fahrzeug vorliegt und dann "ausnahmsweise" nen neuen Schein auszustellen...
|