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Alt 25.11.2010, 21:45:56   #31
Hansafan1985
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Zitat von Keumaster Beitrag anzeigen
Privatrechtlich ist es m.E. recht klar, da der Verkäufer mir bis heute kein (uneingeschränktes) Eigentum an der Sache verschafft hat.
Na das wär aber ziemlich misslich, wenn du nichtmal Eigentümer des Scheins wärst, da du dann nichtmal nen Herausgabeanspruch hättest (§985 BGB). Du bist Eigentümer des Scheins, da du Eigentümer des Fahrzeugs bist, auch wenn dieser nicht mit übergeben wurde, § 952 II BGB analog.

Allerdings müsste der Verkäufer auch Besitzer des Scheins sein und das ist gerade fraglich. Schon, wenn er ihn verloren hat, scheitert ein Herausgabeanspruch. Zumal er das ja einfach behaupten kann.

Ich stimme m² zu. Du musst kaufrechtlich vorgehen. Falls noch nicht geschehen Frist zur Nacherfüllung setzen, bei Verweigerung anschließend zurücktreten, dann Rückabwicklung Zug um Zug. Wenn er nicht will, bekommst du den Schein nie, selbst wenn er ihn noch hat. Auch nicht durch ein Gerichtsverfahren.
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