Ich bin mir recht sicher, dass der den Schein verloren hat (oder seine Freundin oder ein sonstiger Mitfahrer - er hat die Außerbetriebsetzung auch nicht selbst gemacht, sondern ein Bevollmächtigter).
Ich wäre mir nichtmal so ganz sicher, ob ich jetzt Besitzer oder tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs (und der Papiere) bin. Ich kann mich ja nichtmal als Halter eintragen lassen und selbst nichtmal nen Ersatzschein bekommen. Das ist ja das Problem: nur er kriegt nen neuen Fahrzeugschein (lt. Zulassungsstellen) oder ich brauch ne Vollmacht + gültige eV + Ausweiskopie von ihm + Fahrt ins Kaff (hab ich als E-Mail von der Zulassungsstelle). Da nützt mir auch der Brief+Kaufvertrag nichts.
Soweit ich informiert bin (und das kann auch falsch sein), muss er mir entweder den Schein geben oder Auskunft über den Verbleib.
Hat nichts von beiden gemacht. Frist ist gesetzt per Einschreiben/Rückschein - ausdrücklich mit Aufforderung zur Nacherfüllung.
Bis jetzt halt keine Reaktion - wenn er sich wenigstens gemeldet hätte und dann nicht jeden Kontakt abgebrochen hätte (hat sich trotz gegenteiliger Aussage nicht gemeldet, hebt nie ab und reagiert nicht aufs Schreiben), dann wäre ja noch etwas auszumachen. Aber er stellt sich wirklich tot (bis auf die Unterschrift auf dem Rückschein).
Rücktritt wäre zwar eine sehr gute Lösung, aber da hab ich wohl den Fehler gemacht, dass ich schon zuviel investiert habe. TÜV musste neu (zwecks Zulassung etc.) und dazu neben Birnchen (die ja kaum was kosten) musste halt auch der Spritzschutz-Reflektor wg. dem Baujahr (hat was mit nicht EG-Zulassung oder so zu tun) wieder dran, der nicht "mitgeliefert" wurde.
Auf gut deutsch: Auf den moderaten Kaufpreis kamen noch mind. 100€ drauf (natürlich mit Sprit für die Überführung etc.). Außerdem wird es dann wirklich hässlich, wenn ich keine Ersatz-GS bis Februar/März vor die Haustür gesetzt bekomme und die bei der Versicherung anmelde (2x72€). Mal ganz abgesehen von den Kosten für die Garagenmitbenutzung (ab November).
Ich würd mal sagen, dass ich dann um die 300+ "in den Sand gesetzt hätte", was ca. die Hälfte des Kaufpreises ist...
Und mal ganz ehrlich: wieso sollte er eine Rückabwicklung denn machen, wenn er nichtmal kurz bei der Zulassungsstelle vor Ort ne eV abgeben will? Ich denke es wäre genauso schwierig, wenn nicht schwieriger meine Kohle zurückzubekommen als ihn dazu zu bekommen seine eV abzugeben.
Alles in einem würde ich sagen, dass ich den Fehler begangen habe, dem Typ zu glauben, dass der Schein auf der Zulassungsstelle blieb. Aber der schien echt selbst davon überzeugt zu sein (und seine Freundin, die kurzzeitig dabei war) und da die GS ok war (sprang sofort kalt an etc.), hab ich bei dem Preis mal geglaubt, dass der Fahrzeugbrief+Kaufvertrag+HU schon reichen dürfte, damit ich alles ordnungsgemäß anmelden kann.
Ich frage mich sowieso, wo das große Problem bei der Zulassung sein soll - die müssen mir doch eh nen neuen Schein ausstellen.
|