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Alt 25.11.2010, 23:10:05   #34
Hansafan1985
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Du bist Eigentümer an Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung I und II geworden. Gemäß § 929 BGB bedarf es dafür eine berechtigte Übergabe und eine Einigung, dass das Eigentum übergehen soll. Das ist hier zweifelsfrei bei Fahrzeug und Besch. II gegeben. Besch. I wurde nicht übergeben, sie folgt aber dem Recht (Eigentum) am Fahrzeug. Ob du das Fahrzeug zulassen kannst, hat nichts mit der Eigentumseigenschaft zu tun, auch wenn dadurch tatsächlich deine Sachherrschaft eingeschränkt wird. Umfassender als du "herrscht" aber keiner über das Fahrzeug und herrenlos wird es wohl kaum sein.

Du bist Eigentümer aller drei Sachen.
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