Das ist alles schön und gut, nur löst es das bestehende Problem nicht, hast du ja bereits selbst geschrieben. Wenn der nicht kann oder will, kommt der Fahrzeugschein nicht rüber.
Halten wir mal unser Zwischenergebnis fest:
Keumaster ist im Recht, nur nutzt es nix, weil der Fahrzeugschein nicht rüber kommt.
Und gerade für solche Fälle muss es eine andere Lösung geben.
Was ist, wenn der bisherige Halter gar keine Erklärung abgeben kann? Z.B. der verstorbene Opa oder der Verkäufer, der ins Ausland verzogen ist oder der, der sich einfach nur quer stellt.
Ich glaube, ich ruf mal unserer Zulassungsstelle an, wenn ich wieder Dienst habe.
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