Naja. Die Kurzzeitkennzeichen sind (abgesehen von den Gebühren) kostenlos, sofern danach ein Vertrag bei der Versicherung zustande kommt. Mehrkosten bis jetzt waren ja "nur" 16,50€ und zusätzlich spare ich mir die Versicherung der GS für den November (falls ich sie mit einem normalen Kennzeichen hätte in die Garage fahren wollen). Die Versicherung für November hätte mich ja auch ca. 10€ gekostet.
Aber deine Nachfrage ist wohl trotzdem berechtigt. Jetzt mal abgesehen davon, dass es nicht ganz rechtens ist, das hier mal zur Verdeutlichung der "Strenge" der Zulassungsstelle vor Ort:
"
Verlust von Fahrzeugpapieren
Erforderliche Unterlagen:
* Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
(nicht älter als 14 Tage)
* Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
* Soweit nicht beide Teile verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
* Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
* Eidesstattliche Versicherung der Person die das Papier oder die Papiere verloren hat (ist die Person mit dem Kfz-Halter nicht identisch ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich)
"
Und jetzt kannst du dich fragen, ob ich die Vollmacht bekomme, wenn ich nicht einmal ne unterschriebene Verlusterklärung bzw. eV o.Ä. des Verkäufers bekomme... Die meinen tatsächlich den eingetragenen Halter im Fahrzeugbrief.
Im Übrigen brauch man in Köln nichtmal eine eV abgeben...
|