Zitat:
Zitat von Keumaster
Und jetzt kannst du dich fragen, ob ich die Vollmacht bekomme, wenn ich nicht einmal ne unterschriebene Verlusterklärung bzw. eV o.Ä. des Verkäufers bekomme... Die meinen tatsächlich den eingetragenen Halter im Fahrzeugbrief.
Im Übrigen brauch man in Köln nichtmal eine eV abgeben...
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Reicht da nicht der unterschriebene Kaufvertrag, um dich als rechtmäßigen Eigentümer auszugeben? Auch nicht, wenn du die Papiere verloren haben solltest?