Das ist an sich eine sehr gute Frage. Auf jeden Fall brauch ich selbst mit der eV des eingetragenen Halters seine Ausweiskopie. Wozu ich die nun brauche (weil Halter eV abgegeben hat oder quasi wg. Vollmacht) weiß ich nicht.
"Was ebenfalls möglich wäre ist, dass der eingetragene Halter die Eidesstattliche Erklärung unterschreibt, eine Ausweiskopie beifügt und Sie mit dem Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorstellig werden. Dann könnte Ihnen ein neues Exemplar ausgestellt und ausgehändigt werden." <-Originaltext
Ansonsten hab ich der Zulassungsstelle am Wohnort meiner Freundin kurz geschrieben, um herauszufinden wie es dort aussieht. Dann hab ich aber wirklich alle Optionen ausgeschöpft...
Langsam wird der Thread ja richtig lang - hoffe die Sache klärt sich langsam.
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