So... ich bin nochmals m² Vorschlag durchgegangen und habe mich mit der Zulassungsstelle vor Ort in Verbindung gesetzt (zum dritten Mal):
eV ist durch mich ausgeschlossen - selbst wenn ich wohl behaupte, dass ich den Fahrzeugschein gehabt hätte (Logik?). Hab die ganze Sache "schriftl." via E-Mail von der Dame.
Ich kann nur ne eV abgeben, wenn ich einen Kaufvertrag hätte, wo drinsteht, dass ich den Schein übergeben bekommen habe.
Außerdem muss u.U. sogar von der alten Zulassungsstelle ne neue ZB Teil I ausgestellt werden (und dann muss es nach deren Vorgaben gehen - d.h. Ausweiskopie des eingetragenen Halters + eV des eingetragenen Halters etc.).
Scheint also so, als ob ich wieder der Dumme wäre. Werde jedoch morgen oder übermorgen nochmals die entsprechende Dame auf dem Amt vor Ort anrufen.
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