Wenn keine Änderungen eingetragen werden sollen, braucht der Prüfer das Gutachten nicht.
Diese Gutachten dienen nur dazu, dass der Prüfer die Daten für das Fahrzeug und die technischen Veränderungen beim Eintrag in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II hat.
Nach dem Eintrag in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug geändert, die Veränderungen sind dann Bestandteil der geänderten Betriebserlaubnis, das Gutachten dann entbehrlich.
Wenn die Drossel wieder ausgebaut werden würde, bräuchte man dann das Gutachten, aus dem sich die neuen Teile, Vergaserstutzen, Düsen usw. ergeben.
Also, keine Panik, einfach zur HU fahren.
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