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Alt 05.02.2011, 09:59:32   #1
Thormi
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Standard Frage zu B-Verstoß in Probezeit

Hallo Leutz, ich hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.

Situation:

Herr X hat im Mai 2009 seinen A-Führerschein gemacht (begrenzt).
Demzufolge darf Herr X im Mai 2011 offene Maschinen fahren.

Im August 2010 hat Herr X seinen B-Führerschein gemacht.
Demnach hat er noch Probezeit für beide Führerscheinklassen bis Mai 2011.

Jetzt ist Herr X aber im Januar 2011 bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto geblitzt worden, wodurch er mit einigem Ärger, ASF, Verlängerung der Probezeit ... rechnen muss.

Jetzt die Frage:

Beeinflusst dieses Vergehen die "Umwandlung" des A(begrenzt)-Führerscheins in A(unbegrenzt)-Führerscheins?

(auf deutsch: darf er trotzdem im Mai 2011 offene Moppeds fahren?)


... Name fiktiv


Gruß ich
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