Hallo Leutz, ich hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.
Situation:
Herr X hat im Mai 2009 seinen A-Führerschein gemacht (begrenzt).
Demzufolge darf Herr X im Mai 2011 offene Maschinen fahren.
Im August 2010 hat Herr X seinen B-Führerschein gemacht.
Demnach hat er noch Probezeit für beide Führerscheinklassen bis Mai 2011.
Jetzt ist Herr X aber im Januar 2011 bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto geblitzt worden, wodurch er mit einigem Ärger, ASF, Verlängerung der Probezeit ... rechnen muss.
Jetzt die Frage:
Beeinflusst dieses Vergehen die "Umwandlung" des A(begrenzt)-Führerscheins in A(unbegrenzt)-Führerscheins?
(auf deutsch: darf er trotzdem im Mai 2011 offene Moppeds fahren?)
... Name fiktiv
Gruß ich