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Alt 05.02.2011, 11:36:01   #3
Damui
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Probezeit ist unabhängig von den Führerscheinklassen.
Selbst wenn die Person 2007 den A Schein macht und 2010 den B Schein macht, gilt die Probezeit ab 2007 nur 2 Jahre (vorausgesetzt sie wird nicht verlängert)

Und das unbegrenzte Fahren hat damit nix zu tun.
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