Beim Verbrauchsgüterkauf gilt für das erste halbe Jahr nach Übergabe eine Beweislastumkehr,
§ 476 BGB, der Händler müsste also während dieser Zeit nachweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war. Macht für den Käufer also schon Sinn diese Gewährleistung.
Dennoch ist das Fahrzeug für den Kilometerstand zu teuer, je nach Zustand deutlich zu teuer.