Da dieses Thema schon vor einigen Wochen/Monaten präsent war und ich die GS 500 E GM 51 B (Bj. '97) fahre, wollte ich es auch genau wissen was es nun heißt bezüglich E 10.
Darauf hin habe ich Suzuki direkt angeschrieben per mail und die haben mir folgendes zurück gemailt:
"Für Ihr Fahrzeug des Modelljahres 1997 besteht die eingeschränkte Freigabe.
Eingeschränkte Freigabe bedeutet:
Die Verwendung von E10 ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf das Fahrzeug
nicht mit mehr als 5% Ethanol im Kraftstoff für längere Zeit (mehr als 1 Monat)
abgestellt werden"
(Zitat - Ende)
Ich denke damit ist deine Frage beantwortet oder?
LG
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Motorradfahrer Augsburg
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