Da muss ich jetzt ein kleines bisschen ausholen.
Meine GS Bj. 97 habe ich bei einem Händler gekauft, der sie mir fertig drosseln und eintragen lassen wollte. Das hat er auch gemacht, nur leider hat er sich nicht bemüht in den Vergaser zu schaun, sondern hat einfach nur die Alpha-Plättchen darein gehaun. Die Alphadrosselung steht auch in den Papieren. Da sie aber im Vergaser schon gedrosselt war, war sie dann doppelt gedrosselt und demzufolge auch ein Schluckspecht hoch drei...

. Ich habe sie dann selber aufgemacht und weil ich gelesen habe, dass die Plättchen nix taugen habe ich sie über den Vergaser gedrosselt gelassen. Habe es nicht umtragen lassen, weil ich dachte 34 PS sind 34 PS, egal wie...
Nun ist es endlich soweit und ich habe sie entdrosselt. Daher habe ich jetzt das Prob, dass ich zwar ein Gutachten für die Entdrosslung über den Vergaser habe, aber in meinem Fahrzeugschein ja die Alphadrosslung steht...
Meint ihr der TÜV macht da große Schwierigkeiten, wenn ich ihm die Plättchen einfach mitbringe und sage sie ist entdrosselt und das andere Gutachten also gar nicht erst zeige ? Oder ist es umgekehrt besser, ich nehme das Gutachten, sage sie ist so entdrosselt worden, wie es drauf steht (also über´n Vergaser), aber in den Papieren steht fälschlicherweise die Alphadrosslung drin? Ich kann ihm dann ja auch die Hauptdüsen, Federn etc. zeigen. Außerdem lohnt es beim Entdrosseln doch eh nicht zu bescheißen. Wenn, dann werden die meisten wohl beim Drosseln versuchen zu tricksen.
Ich muss ja nichtmal lügen, schließlich hat der Händler (den ich jetzt leider nicht mehr dafür belangen kann) ja Bockmist verzapft...

Jedenfalls verlass ich mich nie wieder auf eine Werkstatt...
Hoffentlich konnte ich mich soweit verständlich machen.
LG, Tanja