Zitat:
Zitat von Hansafan1985
Interessant ist (in Deutschland ja immer so) die Frage nach der Haftung, wenn der Autohersteller ne Freigabe erteilt und das Fahrzeug in der Folge trotzdem durch die Benutzung des E10 beschädigt wird (Motorschaden oder ähnliches).
Was glaubt ihr? Ist der Hersteller haftbar?
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wenn der Schadensfall innerhalb der Garantie und Gewährleistungsfristen liegt sicher , danach bekommst du ja auch bei ausschließlicher Verwendung von E5 nichts geschenkt