Da hast du bestimmt recht.
Was an Fremdstoffen beigemischt werden darf, richtet sich aber nicht nach der Richtlinie 2009/30/EG sondern ...
Dazu müsste ich jetzt die 26 Seiten nochmals durchlesen und dazu habe ich keine Lust mehr.
Jedenfalls wird in der 2009/30/EG auf andere Verordnungen verwiesen, in denen das nochmals speziell geregelt ist. Insbesondere auf die 98/70/EG. In der steht das auch mit den 5 % Ethanol bis 2013.
Wer sich wirklich dafür interessiert, kann sich das ja ansehen.
Mir ist das, ehrlich gesagt, jetzt zu viel.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|