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Alt 24.02.2011, 00:29:19   #29
Saugwurmmensch
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Das kommt ausschließlich auf deine Kennzeichenbreite an!
Von den Abständen nach EG-Richtlinie (die wird heutzutage fast ausschließlich herangezogen) reichen 2 cm Armlänge, sofern dein Kennzeichen nicht zu breit ist.
Bei Saisonzulassung, einem Landkreis mit 3 Buchstaben oder gar mehr als 2 Ziffern wird es eng.
Also Zollstock schnappen und nachmessen (und hoffen, dass nie jemand strikt nach StVZO nachmisst).

Nochmal die Abstände:
- vorn: nach EG-Recht min 240 mm Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante (StVZO: min 340 mm bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer)
- hinten: nach EG-Recht mindestens 180 mm Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante (StVZO: min 240 mm)
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