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Alt 07.01.2003, 00:08:39   #9
Gast
 
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Ja nu... Wer kann sich schon immer ganz sicher sein?

Jedenfalls wurde das Gewährleistungsrecht letztes Jahr erst dementsprechent geändert, dass grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren gilt. Und soweit mir bekannt ist, gilt das bei Fahrzeughändlern auch für Gebrauchtfahrzeuge.
Kennt sich hier sonst jemand auf diesem Gebiet aus?

Gruß
Jörg