Ja nu... Wer kann sich schon immer ganz sicher sein?
Jedenfalls wurde das Gewährleistungsrecht letztes Jahr erst dementsprechent geändert, dass grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren gilt. Und soweit mir bekannt ist, gilt das bei Fahrzeughändlern auch für Gebrauchtfahrzeuge.
Kennt sich hier sonst jemand auf diesem Gebiet aus?
Gruß
Jörg