... hallo, hab noch etwas zum Kopfschütteln
Winterreifen bei Motorrädern:
Beamtenfahrzeuge (in unserem Fall die von der Motorradpolizei) sind von der Winterreifenpflicht ("situative Verhaltensvorschrift") ausgenommen, wenn für ihr Fahrzeug von der Reifenindustrie keine Winterreifen angeboten werden.
Ich überspitze das mal etwas:
Motorradpolizist steht mit seiner GS500E bei Schneetreiben am Straßenrand, und kontolliert einen anderen GS500E Fahrer.
Der GS-Fahrer wird wegen fehlender Winterreifen abgestraft, und der Polizist darf mit seinen BT45 zurück zur Dienststelle eiern!
Das ist mal wieder tüpisch deutsch!