NEUIGKEITEN:
War jetzt beim TÜV, und habe mal nachgefragt.
Also für Bremsleuchten gilt:
Vorhandensein: vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 01.01.88
Anzahl: eine, nach EG Richtlinie auch zwei
Anbaulage: Fahrzeugmitte, max. Höhe 1500mm, min. Höhe min. 350mm.
Also müsste es funktionieren, der TÜV hätte nichts dagegen xD
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CARPE DIEM
for tomorrow may never come
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