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Alt 06.04.2011, 07:00:34   #10
majestic_morpheus
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Hansa würde euch jetzt schreiben, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen (zu lauter) Musik im Ohr und dem Unfall bestehen und seitens der Versicherung nachgewiesen werden muss. Das wird nur schwer gelingen. Auch Gegensprechanlagen sind absolut erlaubt und gefährden den Straßenverkehr im Normalfall nicht.

Dass es dennoch erstmal Ärger geben könnte, steht außer Frage.
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