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Alt 07.04.2011, 19:12:01   #9
Saugwurmmensch
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Die Gesamtlänge der Blinker spielt keine Rolle.
Die Abstände der Blinkergläser Innenkante zu Innenkante (oder nach StVZO Innenkante-Scheinwerferrand) zählen.

Nach EG-Richtlinie brauchst du vorn einen Mindestabstand von 240 mm (StVZO: 340 mm und mindestens 100 mm von Blinkerglasinnenkante zum Scheinwerferrand) und hinten mindestens 180 mm Innenkante-Innenkante (StVZO: min. 240 mm Innenkante-Innenkante) betragen.
Wenn man Originalhalter für Scheinwerfer und Kennzeichen hat, kommt man vorn mit 40 mm Armlänge und hinten mit 20 mm Armlänge der Blinker aus.
Hinten braucht man ab ca 21 cm Kennzeichenbreite die längeren Arme.

Das LED-Rücklicht passt plug&play. Da musst du nichts ändern.
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