Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Fahrlässige Tötung bringt nur 5 Jahre?
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zum glück! Ich kenn mich nicht sehr mit recht aus aber aber gibt ja die geschichte mit dem nicht eingezäunten teich auf privatgrund. Irgendeinkind aus der nachbarschafft geht einfach in deinen garten spielt dort und ertrinkt. War fahrlässig (teich nicht abgesperrt) und kind ist tot. Da hat der teichbesitzer bestimmt nichts böses im schilde geführt und leidet sowieso schon. Die 5 jahre finde ich hart ! (wenn es so den tatbestand erfüllt)
Dem ölwerfer unterstelle ich aber mehr als eine "fahrlässigkeit" er hat es bewusst getan um menschen etwas anzutun. Wenn er es extra für motorradfahrer getan hat sind todesfälle fast schon garantiert und fällt bei mir zumindest ein wenig unter vorsatz.
Vorsätzliche schwere körperverletzung war es für mich auf jedenfall in diesem falle leider sogar mit todesfolge und hierfür soll er bluten.