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Alt 27.04.2011, 19:06:32   #11
majestic_morpheus
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Gesetze hin oder her. Wenn man vorher mal bei denen nachfragt, kann man die meisten Probleme aus dem Weg räumen.

Wenn der Händler sich nachher querstellt - was dann? Verklagen wegen vielleicht 20 Euro Versandkosten? Strafrechtlich wird da gar kein Verfahren eröffnet, zivilrechtlich stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen.
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