Hallo zusammen,
hab meine Suzi gerade in der Werkstatt stehen. Lasse nen Motor-Check machen.
Dabei ist dem Werkstattmeister aufgefallen dass ich vorne noch einen Metzeler ME1 drauf hab. Gut, der ist 14 Jahre alt und muss jetzt dringend runter. Aber die Hauptargumentation des Werkstattmeisters ist, dass der Reifen nicht zulässig ist für meine GS. Ich war und bin aber der Meinung dass der ME1 für die GS500e GM51B freigegeben war, das ganze jetzt aber nicht mehr gut nachzuvollziehen ist, da der Reifen nicht mehr so hergestellt wird und in den Datenbanken der Reifenhändler und auch bei Metzeler selbst für die GS500 nicht (mehr) gelistet ist.
Seine Gegenargumentation war: Die Reifenhändler haben doch alle keine Ahnung und sind ja nur auf's Geld aus, egal ob der Reifen für diese Maschine zulässig ist oder nicht. Ich hab gekontert mit: Tja, dann müssen TüV und GTÜ auch mehrfach und mutwillig den falschen Reifen übersehen haben, und der Reifenhändler war noch doofer als doof, weil er mir, als es keine ME1 mehr gab, hinten einen Metzeer Lasertec verkauft hat und für vorne nicht drauf hingewiesen hat, dass der a) nicht zulässig ist und b) zu alt zum fahren ist.
Hat jemand von euch vielleicht einen schriftlichen Beleg dafür dass man diesen Reifen (MEtzeler ME1) auf der GS fahren durfte/darf? Würde dem Werkstattmensch gerne beweisen dass auch er die Weissheit nicht mit Löffeln gefuttert hat
Gruß
Alex