Die Frage ist, ob es sich auch verschlechtert, wohl eher nicht, Alkohol soll doch angeblich sauberer verbrennen...:
Zitat:
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(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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§ 19 StVZO
Demzufolge erlischt die BE nicht. Es stellt sich die gleiche Frage in Bezug auf die Veränderung des Luftfilters, perse dürfte aber die BE nicht grundsätzlich erlischen, wenn die Luftzufuhr verringert wird, sofern sich Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Von einer Gefahrerhöhung (abstrakt) ist auch nicht auszugehen.