Thema: E85 legal
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Alt 14.05.2011, 19:44:37   #18
Sumpfmensch
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Und ich denke das wenn man eine Veränderung am Luftfilterkasten vornimmt,diese auch abgenommen werden muss.

Sonnst könnte ja jeder ein paar Löcher rein schneiden, und gut ist.
Eben nicht!
Durch eine Veringerung des Ansaugwiderstandes erhöhst du ja die Luftzufuhr. Um weiterhin eine stöchiometrische Verbrennung sicher zu stellen braucht du dann auch eine höhere Benzinzufuhr, womit du eine (eintragungspflichtige) Leistungssteigerung erhälts.
Solltest du dich einem zu mageren Bereich befinden steigen die Kohlenmonoxid und durch die erhöhte Motortemperatur auch die NOx Ausstöße. Damit verschlechtert sich das Abgasverhalten und die Zulassung erlischt.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Und welcher § das ist, ist mir egal, mit dem 21er liegste bei ner Einzelabnahme auch immer richtig.
Ich weiß nicht so ganz ob ich die Aussage richtig verstehe. Aber wenn ich das tue, dann würde ich sagen, dass ein Fahrzeug mit modifizierten Luftfilterkasten nicht als "nicht zu einem genehmigten Typ" zugehörig definieren. Aber da lass ich mich, wie gesagt, natürlich gern belehren.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Alleine die Tatsache das im Brief ein Benzinmotor eingetragen ist, reicht doch schon um zu verstehen das Alkohol kein Benzin mehr ist, oder?
Da muss ich dir (wie ich gerade erschreckenderweise feststellen musste) recht geben. Dummerweise ist auf der "neuen" Zulassungbescheinigung die "Krafstoffart oder Energiequelle" angegeben. Was in meinem/unserem Fall dann Benzin ist.
Auf den alten Fahrzeugscheinen ist aber mit Otto/Diesel das Verbrennungsverfahren und dadurch eben NICHT der Kraftstoff festgelegt.

Jetzt ist die Frage: Dürfen die das ?
Angenommen ich melde mein fiktives Diesel-Fahrzeug kurz ab und anschließend wieder an. Vorher konnte ich es mit Pflanzenöl betanken, anschließend erhalte ich eine Zulassungsbescheinigung die meinen Kraftstoff als Diesel festlegt. Gibt es nicht so eine Art Bestandschutz? (Eine Regelung, dass Menschen mit älteren Auto-Führerscheinen immer noch 125er Roller fahren dürfen, da sie dieses Recht damals erworben haben, gibt es ja.)

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Ich möchte den Ärger auf jeden Fall nicht haben. Mal abgesehen davon, das ich keine Ahnung habe wie sich e85 im Brandfalle verhält, brennt das schneller oder langsamer?
Das weiß ich nicht, allerdings wird es bei derPhysikalisch-Technischen Bundesanstalt in eine höhere Klasse bezüglich seiner Explosionsgruppe eingeteilt.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Wo liegt die Zündtemperatur?
Die Zündtemperaturen von Ethanolgemischen liegen oberhalb von Benzin (390-400°C zu 320-325°C).

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Gibt es bei dem Betrieb was zu beachten?
Ich fass einfach mal zusammen was ich sonst noch auf der Seite gefunden habe:

Der Flammpunkt von E85 liegt deutlich unter -20°C. Aus dieser Richtung sollten keine Probleme zu erwarten sein.

Ein Gemisch mit E85 ist gegen Abmagern empfindlicher. Beim Anfetten allerdings länger zündfähig.

Aufgrund des relativ hohen unteren Explosionspunktes (Ethanol: 44,0 °C Benzin: <= 4°C) hat man auch ein schlechteres Kaltstartverhalten zu erwarten (wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, ob das im Vergleich zum Siedepunkt so viel Einfluss hat).

Und damit zum Problem von Ethanol:
Der hohe Siepunkt von 78°C.
Laut DIN EN 228 m muss bei 70°C schon mindestens 20% des Kraftstoffes verdampft sein.
Das wird wohl das größte Problem für die Kaltstarteigenschaften sein.
Dazu kommt, dass durch die geringere Siedetemperatur das Öl beim Kurzstreckenfahren nicht heiß genug wird um den Kraftstoff ausdampfen zu lassen. Das sagt auch Ch40s in seinem Bericht.

Laut diesem Bericht gibt es allerdings keine größeren Problem mit dem aggressiven Verhalten von Ethanol dem Alluminium im Motor gegenüber.

Auf der anderen Seite gibt es auch Vorteile: Eine mit 104 ROZ deutlich höhere Klopffestigkeit und eine höhere Flammgeschwindigkeit.



Dann noch etwas ganz anderes:
Wenn ich den Luftfilterquerschnitt veringere oder die Luftmenge anderweitig begrenze, erhöhe ich ja den Ansaugwiderstand. Dadurch veringert sich dann natürlich der Wirkungsgrad. Auf der anderen Seite öffne ich die Drosselklappen durch die gesunkene Maximalleistung im Durschnitt weiter. Dadurch sinken meine Drosselverluste. Ich persönlich würde über den Daumen abschätzen, dass dies die Luftfilterverluste mehr als ausgleicht. Was sagt Ihr dazu?



Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Luftfilter verkleinern? Die GS hat schon keine Leistung. Jetzt wollt ihr die Leistung weiter verringern?
E85 hat einen Heizwert von6,30 kWh/l im Gegesatz zu 8,66 kWh/l bei Benzin. Das heißt, wenn wir über den Daumen Drosselverluste etc ignorieren haben wir eine Reduktion der Leistung von 27%. Damit käme ich auf gut 32 PS.
Die hatte ich (etwa) auch damals, als ich noch gedrosselt unterwegs war. Autobahn, Landstraße oder was auch immer war alles machbar.

Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
LuFi lassen, Düsen anpassen. Wenn das korrekt gemacht wird, ist die AU auch kein Thema. Düsenanpassung sollte dann eingetragen werden.
Ich will mich ja vor der Eintragung drücken. Außerdem wäre es bei meiner Methode einfacher die Benzintauglichkeit wiederherzustellen. An den Luftfilter kommt man "mal eben" dran, wenn man keine E85 Tanke in der Nähe hat.
Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Ethanol und korossion?? Wohl kaum. Versuche wie auch Verträglichkeitstabellen weisen minimum eine gleiche Verträglichkeit wie Benzin auf. In vielen Fällen auch besser.
Wunderbar Das sind gute Nachrichten
Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Im übrigen wird wohl auch eine andere Starterdüse von Nöten sein.
Warum? können wir nicht einfach den Choke aufdrehen?

Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Durch die geringe Hitzeentwicklung und chem. Eigenschaften des Ethanols wird der Motor nichts so heiss, bzw. er wird langsamer warm.
Das habe ich auch gelesen. Aber warum ist das so?
[citation needed]
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