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Alt 15.05.2011, 18:05:47   #25
berndy
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Kann man in dem Fall nicht eine nachträgliche Aussage machen? Denn wenn er direkt nach dem Unfall unter Schock stand und nix gesagt hast, kannst er doch jetzt ne Aussage machen und sagen, da lag nen Ast, oder er ist nem Karnickel ausgewichen. Man muss ihm erst mal das Gegenteil beweisen.

Gruß Mattis
Man kann als Betroffener zu jeder Zeit eine Aussage machen, die schon gemachte Aussagen widerrufen, verbessern, abändern usw.

Nur macht das in den seltensten Fällen eine gemachte Aussage glaubhafter.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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