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Alt 16.05.2011, 14:09:25   #31
BlaZn
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Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Also Prozesskostenhilfe müsste dir auf jeden Fall zustehen. Ich denke jeder gute Verkehrsrechts Anwalt wird das schnell Regeln können, denn wie heißt es so schön "In dubio pro reo!"
So sieht's aus.

Die Hauptsache ist doch, dass dir nichts Schlimmeres passiert ist. Auch wenn's schade um die Maschine ist...

Zitat:
Zitat von Mavo Beitrag anzeigen
In meinem Fall musste die Polizei meiner Unfallgegnerin UND mir glauben - so komisch das auch klingt.
Das halte ich für ein Gerücht. "Kriminalistische Erfahrung" und weitere schöne Begriff sind recht weit dehnbar.

Geändert von BlaZn (16.05.2011 um 14:19:43 Uhr)
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