Zitat:
Zitat von BlaZn
Sofern man auf das Möp angewiesen ist.
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Wieso das denn? Und wer will das festlegen? Da könnte bei einem Autounfall auch argumentiert werden: "Sie bekommen keinen Nutzungsausfall, Sie sind nicht auf den Wagen angewiesen. Schliesslich ist vor Ihrer Tür eine Bushaltestelle."
Ich denke, Anspruch auf Nutzungsausfall besteht auf jeden Fall. Denn Möglichkeit der Nutzung wird ja unfallbedingt vorenthalten.