Also ich finde die Qualität der Aufnahme reicht nicht aus, um eindeutig festzustellen ob es sich um die selbe (oder baugleiche) Anlage handelt.
Meine Meinung ist, dass es sich durchaus um die Anlage handeln kann.
Aber das ist meine Meinung und auch ziemlich egal. Fest steht, dass die Anlage, die bluebiker bekommen hat nicht in dem Zustand war, der ihm versprochen wurde.
Der nächste Schritt wäre ein ordentliches Schreiben zu verfassen und per Einschreiben an den Verkäufer zu senden.
Der genaue Ihnhalt/Wortlaut dieses Schreibens gehört nicht hier rein.
@bluebiker: Du solltest Dich auf jeden Fall mal persönlich professionell Beraten lassen. Ich weiß nicht, ob mir meine Zeit, mein Geld und meine Nerven das wert wären. Ich kann von Glück sprechen, dass es mir bis jetzt erspart geblieben ist gerichtliche Anstrengungen gegen jemanden zu führen. Von daher kann ich nur erahnen, welchen Umfang so etwas hat.
Aber das musst Du entscheiden und ich denke es ist deswegen nicht falsch sich von jemandem beraten zu lassen, der weiß was alles dazugehört.
Schön' Gruß, köbes.
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