Zitat:
Zitat von köbes
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man auch Anspruch hat, dass einem Zubehör/Anbauteile und sowas ersetzt werden, bzw. halt in Schaden aufgenommen werden. Musst Du mal die Gerichtsurteile durchstöbern. Müssten bei den FAQs sein.
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Dafür braucht's keine Urteile, der Anspruch besteht. Alles mit angeben, am besten noch inkl. Rechnungen - sofern sie wiederzufinden sein sollten.